Geld spenden

Finanzielle Zuwendungen und Bescheinigungen

Junge Lüneburger übergeben Spendenscheck - Quelle: Feuerwehr/roe

Geld zu spenden ist ein beliebtes Mittel, um mit einer Aktion wie zum Beispiel einer Jubiläumsfeier die Feuerwehr Lüneburg finanziell zu unterstützen. Bei einer Spende ohne explizite Anweisung zur Verwendung nutzen wir das Geld um z.B. Anschaffungen für die Ortsfeuerwehren zu tätigen oder  um die Nachwuchsarbeit zu fördern. In diesem Fall entscheidet der Vorstand über die Verwendung der Gelder.

Spenden können aber auch mit einem Verwendungszweck versehen werden (hierzu reicht der Hinweis im Feld des Überweisungsträgers aus). Auf diesem Wege unterstützen Sie Ortsfeuerwehren, Einheiten oder auch einzelne Projekte ganz gezielt.

Anlässe zum Sammeln von Geldspenden können Geburtstage, Firmenjubiläen, Weihnachtsfeiern, Stadtteilfeste und vieles mehr sein. Sprechen Sie uns gerne an. Wir stellen Ihnen nicht nur entsprechendes Material zur Verfügung, sondern bieten Ihnen auch eine öffentlichkeitswirksame Berichterstattung an.

Der StFV ist als gemeinnützig anerkannt. Daher können Mitglieder und Spender die jeweiligen Beträge steuerlich berücksichtigen.

Nachweis für Spenden ab 300 EUR

Für den vereinfachten Nachweis von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) reichen bei Bareinzahlungen entsprechende Maschinenquittung des Kreditinstitutes oder Buchungsbestätigung des Kreditinstitutes (Überweisung/Kontoauszug) aus. Die Grenze für diese Nachweismöglichkeit wurde von 200,00 €uro auf

300,00 €

per 1. Januar 2021 angehoben wurde.

Überweisungen per Online-Banking sind analog zu behandeln. Wie auch bei der Buchungsbestätigung durch die Bank (Kontoauszug oder Maschinenquittung bei Bareinzahlungsbeleg) gilt dies auch für den PC-Ausdruck des Kontoauszuges. Aus dem Ausdruck muss folgendes ersichtlich sein:

„Name und Kontonummer des Auftraggebers und Empfängers, der Betrag und der Buchungstag, sowie der Hinweis, ob es sich um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag (Verwendungszweck) handelt“.

Wir weisen auf § 50 der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) hin.

Ab 2021 entfallen Zuwendungsbescheinigungen bis 300,00 €uro. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge über 300,00 €uro werden Zuwendungsbescheinigungen wie bisher erstellt. Voraussetzung ist, dass die Spende oder der Mitgliedsbeitrag ausschließlich auf/über folgendes Konto überwiesen/eingezahlt/eingezogen wird:

Stadtfeuerwehrverband Lüneburg e.V.
Kontonummer: 500 122 10

IBAN: DE66 2405 0110 0050 0122 10

BIC: NOLADE21LBG

Sparkasse Lüneburg
Bankleitzahl: 240 501 10
Verwendungszweck: Spende, bzw. Mitgliedsbeitrag

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