Hallo Zusammen,
Sollte ein elektrisches Betriebsmittel dauerhaft an einen neuen Standort verbracht werden, muss zwingend eine Info darüber an mich oder Carsten erfolgen.
Dies hat den Hintergrund, da jedes Betriebsmittel einem Standort zugeteilt ist (wie auch die Fahrzeugbeladungen) und bei der Jährlichen DGUV 3 Prüfung gefunden und geprüft werden muss.
Aktuell arbeiten wir noch daran jedes Betriebsmittel aufzunehmen und es macht es leider nur unnötig kompliziert, wenn dabei Betriebsmittel an andere Orte verbracht werden.
Als kleiner Hinweis:
Als elektrische und ortsveränderliche Betriebsmittel gelten alle Elektrogeräte mit Stecker, die man ohne Hilfe von schweren Maschinen bewegen kann.
Ich bitte hierzu um Bekanntgabe in den Einheiten.
Mit kameradschaftlichem Gruß,
Stefan Roschmann